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Pressemeldung vom 22.07.2010

Einführung einer Wertstofftonne in Bochum

Einführung einer Wertstofftonne in Bochum

Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen und dem weltweiten CO2-Anstieg ist es Zielsetzung der EU, die sich derzeit noch in den gemischten Siedlungsabfällen befindlichen Wertstoffe getrennt zu sammeln und die stofflich und energetisch nutzbaren Anteile unter Beachtung wirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen zu verwerten. Entsprechende Recyclingziele sind in der Ende 2008 beschlossenen EU-Abfallrahmenrichtlinie mit der neuen, fünfstufigen Abfallhierarchie Vermeiden, Vorbereitung der Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung (z.B. energetisch) und Beseitigen vorgegeben. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist bis zum 31.12.2010 in nationales Recht umzusetzen.

 

Der entsprechende „Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" wurde am 2. März 2010 durch das Bundesumweltministerium veröffentlicht. In dem Gesetzesentwurf wird konkret die Einführung einer flächendeckenden Wertstofftonne in Erwägung gezogen, d.h. die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP).

 

Für die Stadt Bochum besteht vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgangssituation und des Ratsbeschlusses vom 8. Juli 2010 Handlungsbedarf, um auch zukünftig ihre Gestaltungshoheit im Hinblick auf Erfassungssysteme und die Steuerung von Stoffströmen zu wahren. Mit der Einführung einer Wertstofftonne in Bochum können folgende Ziele umgesetzt werden:

 

- Die kommunalpolitische Hoheit über die Systeme und Entsorgung wird gesichert.

 

- Die kommunale Gebührenkontrolle bleibt erhalten.

 

- Recycling, Ressourcenschonung und eine nachhaltige Entsorgungswirtschaft werden weiter ausgebaut und aktiv gestaltet.

 

- Die Erhöhung der Verbraucherfreundlichkeit und Akzeptanz des Sammelsystems durch die gemeinsame Erfassung von LVP und SNVP in einer Wertstofftonne, kurz: alle Verpackungen, Kunststoffe und Verbundmaterialien, die nicht in die Papiertonne oder in die Glascontainer gehören, wie zum Beispiel:

 

Metalle  

- Töpfe

- Pfannen

- Werkzeuge

- Nägel

- Schrauben

- Bestecke

- Armaturen

- Fenster- und Türbeschläge

 

Kunststoffe 

- Eimer

- Blumentöpfe, Untersetzer

- Schalen und Schüsseln

- Siebe

- Spielwaren

- Transportboxen

- Küchenartikel

- Plastikbesteck

 

Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung und der darin vorgegebenen Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien aus privaten Haushalten erfolgt eine Sammlung von DSD-Leichtverpackungen (LVP), oft noch bezeichnet als Verpackungen mit dem „Grünen Punkt". In den letzten Jahren hat sich ein privates Entsorgungsunternehmen in der Ausschreibung zur Sammlung von LVP in Bochum über die „gelbe Tonne" durchgesetzt.

 

Der Auftrag hat eine Laufzeit bis Ende 2010. Die DSD GmbH hat im April 2010 die Ausschreibung für den nächsten Zeitraum 2011 bis 2013 für die Sammlung von LVP

eröffnet. USB hat über seine Tochtergesellschaft RAU ein wettbewerbsfähiges Angebot abgegeben und die Geschäftsführung geht davon aus, diesen Auftrag ab 2011 zu erhalten.

 

Laut Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 werden aktuell Gespräche mit allen neun in NRW zugelassenen Systembetreibern geführt. Das Ziel dieser Gespräche ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Bochum und den Systembetreibern zur gemeinsamen Erfassung von LVP und SNVP über einen Behälter - die so genannte Wertstofftonne.

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