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Hygiene und Gesundheitsschutz

Auch die Beratung für medizinische Einrichtungen und die Entsorgung von Abfällen aus diesen Einrichtungen gehört zu den Dienstleistungen des USB. Denn Hygiene und Gesundheitsschutz kommen in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine besonders große Bedeutung zu. Grundsätzlich werden die Abfallarten nach folgenden Kategorien eingeteilt:
Um den komplexen Ansprüchen medizinischer Einrichtungen gerecht zu werden, bietet der USB Geschäftskunden aus dieser Branche umfassende und individuelle Beratung an. So lassen sich die optimalen Rahmenbedingungen schaffen, um gesundheitliche Risiken ebenso ausschließen wie das Risiko, Auflagen und Entsorgungsvorschriften zu verletzen.

Kategorie A

Abfälle, an deren Entsorgung keine besonderen Anforderungen zu stellen sind. Beispiele: Restabfälle, Altpaper, Verpackungen.

Kategorie B

Abfälle, an deren Entsorgung innerhalb der medizinischen Einrichtung besondere Anforderungen zur Prävention vor Infektionen zu stellen sind. Beispiele: mit Blut, Sekreten oder Exkret behaftete Abfälle.

Kategorie C

Abfälle, an deren interne und externe Entsorgung besondere Anforderungen aus umwelthygienischer Sicht zu stellen sind. Beispiel: Abfälle, die Erreger meldepflichtiger Krankheiten enthalten können.

Kategorie D

Abfälle, an deren interne und externe Entsorgung besondere Anforderungen aus umwelthygienischer Sicht zu stellen sind. Beispiele: besonders überwachungspflichtige Abfälle wie Labor- und Fotochemikalien, Desinfektionsmittel, Batterien oder radioaktive Abfälle.

Kategorie E

Dazu zählen Abfälle, die aus ethischen Gründen gesondert entsorgt werden müssen. Beispiele: gefüllte Blutbeutel, Organabfälle.
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